Reicht Eure Vorschläge ein und sichert Euch die Chance auf tolle Preise!
Hierzu einfach einen der Social Media Beiträge kommentieren oder nachfolgendes Teilnameformular ausfüllen.
Alle fristgerecht eingegangen Vorschläge zu einem Slogan oder Hashtag für die KJF werden der Jury vorgestellt, welche ihre 3 Favoriten auswählt.
Diese dürfen sich dann über tolle Preise freuen. 

Unser Jugendforum / Ausschuss stellt die Jury und ermittelt die Sieger.

Alle Teilnahmebedingungen findet ihr nachfolgen.

 

Also mitmachen & absahnen!

 

 

Teilnameformular

Hinweis: Bitte die mit * gekennzeichneten Felder ausfüllen.

Teilnahmebedingungen für Sommeraktion der Kreisjugendfeuerwehr Sonneberg

 

1. Veranstalter

Veranstalter des Wettbewerbs ist die Kreisjugendfeuerwehr Sonneberg (im Folgenden „Veranstalter“).

Der Wettbewerb steht in keiner Verbindung zu Meta Platforms Ireland Ltd. (Facebook oder Instagram) und wird weder von Facebook noch von Instagram gesponsert, unterstützt oder organisiert. Ansprechpartner und Verantwortlicher ist ausschließlich der Veranstalter.


2. Teilnahmeberechtigung

Die Teilnahme am Wettbewerb ist kostenlos.

Teilnahmeberechtigt sind alle natürlichen Personen.

Personen, die das 14. Lebensjahr vollendet haben, können selbstständig teilnehmen.

Für Kinder unter 14 Jahren erfolgt die Teilnahme ausschließlich durch oder mit ausdrücklicher Zustimmung der gesetzlichen Vertreter. Mit der Einreichung eines Beitrags bestätigen die gesetzlichen Vertreter ihr Einverständnis mit der Teilnahme des Kindes sowie mit diesen Teilnahmebedingungen.

Von der Teilnahme ausgeschlossen sind die Mitglieder des Kreisjugendfeuerwehrausschusses der Kreisjugendfeuerwehr Sonneberg und sowie alle Personen, die unmittelbar mit der Organisation oder Durchführung des Wettbewerbs befasst sind.

Jede Person darf mehrere Beiträge einreichen.


3. Wettbewerbszeitraum

Der Wettbewerb beginnt mit der Veröffentlichung des Wettbewerbsaufrufs.

Teilnahmeschluss ist der 30. Juli 2026 um 12:00 Uhr.

Nach diesem Zeitpunkt eingehende Beiträge werden bei der Bewertung nicht mehr berücksichtigt.


4. Teilnahme

Gesucht werden kreative, einprägsame und selbst entwickelte Slogans oder Hashtags (#) für die Jugendfeuerwehr bzw. die Kreisjugendfeuerwehr Sonneberg.

Ein Wettbewerbsbeitrag kann aus

  • einem Slogan,
  • einem Hashtag (#) oder
  • einer Kombination aus beidem

bestehen.

Die Teilnahme erfolgt

  • durch einen Kommentar unter dem offiziellen Wettbewerbsbeitrag auf Facebook oder Instagram oder
  • über das Teilnahmeformular auf der Internetseite der Kreisjugendfeuerwehr Sonneberg.

Mit der Teilnahme erklärt der Teilnehmende bzw. dessen gesetzlicher Vertreter,

  • dass der Beitrag selbst entwickelt wurde,
  • dass der Beitrag frei von Rechten Dritter ist,
  • dass insbesondere keine Urheber-, Marken-, Namens- oder sonstigen Schutzrechte verletzt werden,
  • dass der Beitrag keine beleidigenden, diskriminierenden, extremistischen, rechtswidrigen oder sonst unangemessenen Inhalte enthält.

Beiträge, die gegen diese Voraussetzungen verstoßen, können jederzeit vom Wettbewerb ausgeschlossen werden.


5. Originalität der Beiträge

Die eingereichten Beiträge müssen eigenständig erstellt sein.

Sie dürfen insbesondere keine bereits bekannten Werbeslogans, Marken, geschützten Hashtags oder urheberrechtlich geschützten Texte ganz oder teilweise übernehmen.

Der Veranstalter übernimmt keine Prüfung bestehender Schutzrechte und haftet nicht für etwaige Rechtsverletzungen eingereichter Beiträge.


6. Bewertung

Die Bewertung erfolgt durch eine Jury, bestehend aus den Mitgliedern des Jugendforums und des Ausschusses der Kreisjugendfeuerwehr Sonneberg.

Die Jury bewertet die Beiträge insbesondere nach

  • Kreativität,
  • Originalität,
  • Wiedererkennungswert,
  • Bezug zur Jugendfeuerwehr sowie
  • Eignung für die Öffentlichkeitsarbeit.

Die Entscheidung der Jury ist endgültig.

Der Rechtsweg hinsichtlich der Bewertung und Gewinnerermittlung ist ausgeschlossen.

Die Jury kann Preise ganz oder teilweise nicht vergeben, wenn kein Beitrag den gewünschten Anforderungen entspricht.


7. Gewinne

Folgende Preise werden vergeben:

1. Platz: Standmuschel

2. Platz: Klappstuhl

3. Platz: Thermorucksack

Eine Barauszahlung, ein Umtausch oder eine Übertragung der Gewinne auf andere Personen ist ausgeschlossen.


8. Benachrichtigung der Gewinner

Die Gewinner werden nach Abschluss der Bewertung benachrichtigt.

Die Benachrichtigung erfolgt – je nach Teilnahmeweg –

  • per E-Mail,
  • per Direktnachricht auf Facebook oder Instagram oder
  • über den jeweiligen Social-Media-Kanal, über den die Teilnahme erfolgt ist.

Erfolgt innerhalb von 14 Tagen keine Rückmeldung, kann der Gewinn anderweitig vergeben werden.


9. Übergabe der Gewinne

Die Gewinne sind grundsätzlich in Sonneberg abzuholen.  

Auf Wunsch können die Gewinne versendet werden.

Die hierbei entstehenden Versandkosten trägt der Gewinner.


10. Nutzungs- und Verwertungsrechte

Mit der Teilnahme bestätigt der Teilnehmende, dass er berechtigt ist, die nachstehenden Rechte einzuräumen.

Mit Annahme eines Gewinns überträgt der Gewinner der Kreisjugendfeuerwehr Sonneberg das ausschließliche, zeitlich, räumlich und inhaltlich unbeschränkte Nutzungsrecht an dem prämierten Slogan oder Hashtag.

Dieses Nutzungsrecht umfasst insbesondere das Recht,

  • den Beitrag dauerhaft zu nutzen,
  • ihn zu veröffentlichen,
  • ihn zu vervielfältigen,
  • ihn zu verbreiten,
  • ihn grafisch zu bearbeiten,
  • ihn mit Logos, Bildern oder anderen Gestaltungselementen zu verbinden,
  • ihn auf Printmedien, Bekleidung, Fahrzeugen, Fahnen, Bannern, Werbeartikeln, Internetseiten, Social-Media-Kanälen, Videos, Präsentationen, Pressemitteilungen und sonstigen digitalen oder analogen Medien zu verwenden.

Der Veranstalter ist berechtigt, den prämierten Beitrag dauerhaft als offiziellen Slogan oder Hashtag der Kreisjugendfeuerwehr Sonneberg zu verwenden.

Ebenso ist der Veranstalter berechtigt, seinen Mitgliedsfeuerwehren, dem Kreisfeuerwehrverband oder Kooperationspartnern entsprechende Nutzungsrechte einzuräumen.

Mit Übertragung des ausschließlichen Nutzungsrechts verpflichtet sich der Gewinner, den prämierten Beitrag künftig nicht selbst oder durch Dritte für vergleichbare Organisationen oder vergleichbare Zwecke zu verwenden oder verwenden zu lassen.

Mit der Übergabe des Gewinns sind sämtliche Ansprüche des Gewinners abgegolten.

Ein Anspruch auf eine weitere Vergütung oder auf Namensnennung besteht nicht.


11. Verwendung der Beiträge

Die Prämierung eines Beitrags begründet keinen Anspruch darauf, dass dieser tatsächlich veröffentlicht oder dauerhaft verwendet wird.

Über Art, Umfang und Zeitpunkt einer Verwendung entscheidet ausschließlich die Kreisjugendfeuerwehr Sonneberg.


12. Datenschutz

Zur Durchführung des Wettbewerbs werden ausschließlich diejenigen personenbezogenen Daten verarbeitet, die für die Teilnahme und die Benachrichtigung der Gewinner erforderlich sind.

Eine darüber hinausgehende Datenerhebung erfolgt nicht.

Die Daten werden ausschließlich zur Durchführung des Wettbewerbs verwendet und nach Abschluss des Wettbewerbs gelöscht, soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten bestehen.

Es gelten ergänzend die Datenschutzbestimmungen des Kreisfeuerwehrverbandes Sonneberg.


13. Haftung

Der Veranstalter haftet ausschließlich für Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden sowie in den gesetzlich zwingend vorgeschriebenen Fällen.


14. Ausschluss vom Wettbewerb

Der Veranstalter ist berechtigt, Teilnehmende bei Verstößen gegen diese Teilnahmebedingungen oder bei Manipulationsversuchen jederzeit vom Wettbewerb auszuschließen.


15. Vorzeitige Beendigung

Der Veranstalter behält sich vor, den Wettbewerb aus sachlichen Gründen jederzeit ganz oder teilweise zu ändern, auszusetzen oder vorzeitig zu beenden, sofern eine ordnungsgemäße Durchführung nicht mehr gewährleistet werden kann.


16. Schlussbestimmungen

Der Rechtsweg ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Sollte eine Bestimmung dieser Teilnahmebedingungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.